3D-Röntgen / DVT beim Zahnarzt: Unterschiede zum 2D-Röntgen

28. Februar 2022 | Technologien & Innovationen, Informationen für Zahnärzte

Der Einsatz von Röntgen ist in Zahnarztpraxen alltäglich. Zur Erkennung sowie Behandlung von Erkrankungen im Kiefer-/Gesichtsbereich sind die Aufnahmen seit Jahrzehnten eine große Unterstützung für Ärzte. Seit einigen Jahren hat sich die Technik des 3D-Röntgen bei Zahnärzten mehr und mehr verbreitet. Was es damit auf sich hat, wo die Unterschiede zum herkömmlichen Röntgen liegen und wann der Einsatz der digitalen Volumentomographie (DVT) sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Was ist 3D-Röntgen?

Das Röntgen-Verfahren ist für Zahnärzte unabdingbar und essentiell in der täglichen Arbeit. Nur etwa ein Drittel des Zahnes und der umgebenden Struktur sind mit dem menschlichen Auge sichtbar. Entsprechend können viele Diagnosen ohne Röntgen nicht einmal gestellt werden. Beispielsweise werden dadurch Zahnanatomie, Lage und Zustand der Nerven, die Länge der Wurzeln oder auch chronische Entzündungen erst sichtbar gemacht.

Verbunden wird Röntgen oftmals mit der gleichnamigen Strahlung. Diese ist jedoch deutlich geringer als häufig von Patienten angenommen wird. Die natürliche Strahlung, die uns tagtäglich umgibt, beträgt etwa 10 µSv (Mikrosievert). Eine Röntgen-Aufnahme hingegen liegt bei ungefähr 5 µSv.

Seit Jahrzehnten wird dieses bildgebende Verfahren nun schon eingesetzt. In den letzten Jahren hat sich zudem immer mehr das sogenannte 3D-Röntgen bei Zahnärzten durchgesetzt. Dies ist eine Weiterentwicklung des 2D-Röntgens und bietet schnellere sowie präzisere Röntgenbilder. Der behandelnde Arzt kann so den Kiefer aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Die Röntgenröhre fährt dabei um die Patienten herum und macht innerhalb weniger Sekunden hunderte von Bildern. Diese werden dann am Ende zu einem ganzheitlichen dreidimensionalen Bild zusammengesetzt.

Vor- und Nachteile im Vergleich zum 2D-Röntgen

Zunächst sollte hier einmal zwischen dem herkömmlichen Röntgenverfahren und dem digitalen 2D-Röntgen unterschieden werden. Die Strahlenbelastung bei der digitalen Variante ist um bis zu 80 Prozent geringer. Durch die direkte Digitalisierung können die Ergebnisse einfacher mit den Patienten besprochen werden. Hier ist auch von Vorteil, dass die Bildqualität deutlich höher ist. Auch eine KI-gestützte Software wie dentalXrai kann digitale Röntgenbilder verarbeiten und analysieren. Die Bilder können sogar direkt auf dem iPad® ausgewertet werden.

Dennoch können viele Befunde, die durch das 2D-Verfahren unentdeckt blieben, durch die digitale Volumentomographie (DVT) ermittelt werden. Bei der 3D-Technologie werden die anatomischen Gegebenheiten der Patienten räumlich dargestellt. Es bietet somit also zudem eine höhere Planungssicherheit bei operativen Eingriffen. Mit dem 3D-Röntgen ist die Diagnose für Patienten durch die räumliche Visualisierung außerdem einfacher nachzuvollziehen. Zu guter Letzt wird durch die DVT eine geringere Strahlenbelastung erreicht.

Jetzt stellt sich nur die Frage, warum rüsten nicht alle Praxen auf 3D-Röntgen um? 3D-Röntgen muss schlichtweg nicht standardisiert eingesetzt werden. Es ist viel mehr eine Ergänzung und wird häufig nur dann eingesetzt, wenn das herkömmliche Röntgen nicht ausreichend ist oder nicht die gewünschten Ergebnisse liefert. Ein DVT ist zudem sehr teuer in der Anschaffung, was sich auch für Patienten bemerkbar macht. In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen und können sich auf 100 € bis 300 € belaufen.

Fazit: Wann wird 3D-Röntgen vom Zahnarzt eingesetzt?

Die DVT ist niemals ein Ersatz für das herkömmliche oder digitale 2D-Röntgen. Vielmehr bildet das Verfahren des 3D-Röntgen beim Zahnarzt eine unterstützende Rolle. Wenn also zur sicheren Diagnose oder auch Planung der Behandlung 2D-Röntgen nicht ausreicht, kann auf die modernere Variante zurückgegriffen werden. Wichtig zu beachten ist jedoch der Kostenaspekt. Für die Zahnarztpraxis ist die digitale Volumentomographie in der Anschaffung sehr teuer. Und auch die Patienten müssen hierbei “draufzahlen”, da die Behandlung mit den Geräten in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

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