Praxisabgabe als Zahnarzt – worauf ist zu achten?

14. Oktober 2022 | Praxis-Management, Informationen für Zahnärzte

Die Praxisabgabe ist als Zahnarzt ein sehr bedeutender Schritt zum Abschluss des Berufslebens. Was sich mühsam über Jahrzehnte aufgebaut wurde, muss nun einen geeigneten Nachfolger finden. Ein Schlüssel zum Erfolg ist, hierbei genügend Zeit einzuplanen. Was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie hier im Beitrag.

Der richtige Zeitpunkt für die Praxisabgabe als Zahnarzt

Die eigene Praxis aufzubauen, benötigt viele Jahre harter Arbeit. Dementsprechend hängen auch viele Erinnerungen an dem eigenen Lebenswerk. Die Praxisübergabe sollte daher nie auf die Schnelle durchgeführt werden. Eine langfristige Planung mit ausführlichen Beratungen von entsprechenden Experten ist hier nötig. Empfohlen werden mindestens fünf Jahre Vorlaufzeit, um sämtliche Schritte gut durchplanen zu können. Fünf Jahre sind genug Zeit, um einen geeigneten Nachfolger zu finden und sämtliche Themen aus juristischer, wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht zu klären.

Worauf ist bei der Praxisabgabe zu achten?

Der erste wichtige Schritt ist es, die eigenen Erwartungen zu formulieren. Wie soll die Übergabe aussehen? Wer soll Ihre Praxis übernehmen? Zu welchem Zeitpunkt soll die Abgabe in etwa stattfinden? Diese erste Auflistung dient dann im späteren Verlauf als Orientierung und Leitfaden für sämtliche Planungen. Eine weitere grundlegende Frage ist die nach dem Planungsbereich (die Anzahl der zugelassenen Ärzte auf einem bestimmten räumlichen Gebiet ist durch eine Bedarfsplanung festgelegt). Liegt Ihre Praxis in einem offenen oder geschlossenen Planungsbereich? In einem offenen gibt es keinerlei Zulassungssperren. Sie können also ohne Hindernisse nach einem Nachfolger suchen. In einem geschlossenen Planungsbereich kommt es zu einem formellen Nachbesetzungsverfahren, in dem die kassenärztliche Vereinigung über die Nachfolge entscheidet. Dabei muss mindestens neun Monate vor der geplanten Abgabe ein Antrag gestellt werden.

Während der Planungsphase müssen der Wert und der gewünschte Verkaufspreis der Zahnarztpraxis ermittelt werden. Faktoren hierfür sind unter anderem:

  • Lage und Verkehrsanbindung
  • Image und Bekanntheit der Praxis
  • Größe der Praxis
  • Alter der Geräte und Praxiseinrichtung
  • Restlaufzeit des Mietvertrages

Diese Einschätzung sollte immer von einem entsprechenden Gutachter durchgeführt werden, um eine präzise Vorstellung des Wertes zu bekommen. Auch das frühzeitige Einholen einer Wertermittlung ist empfehlenswert, da Sie somit durch eventuelle Erneuerungen oder Austausch der Geräte den Wert der Praxis steigern können.

Des Weiteren müssen Sie sämtliche Verträge prüfen, welchen Konditionen diese unterliegen und wie lange die Restlaufzeit beträgt. Zu solchen Verträgen gehören Mietverträge, Arbeitsverträge, Versicherungen, Kredit- und Leasingverträge, Wartungs- und Serviceverträge sowie Verträge mit Praxispartnern.

Haben Sie alle grundlegenden Fragen geklärt, ist es an der Zeit, ein ausführliches und ansprechendes Praxis-Exposé zu erstellen. Jenes dient als Aushängeschild für Ihre Praxis und Anreiz für Ihre Bewerber. Nehmen Sie sich also Zeit bei der Erstellung. Sie bewerben damit Ihre Praxis, die am Ende natürlich in gute Hände geraten soll. Holen Sie sich auch hier bei Bedarf professionelle Hilfe.

Ist dieser Schritt erledigt, geht es an die Suche nach einem passenden Nachfolger. Ist es nicht schon länger geplant, dass beispielsweise ein Familienangehöriger oder ein bereits bei Ihnen angestellter Zahnarzt die Praxis übernehmen soll, muss anderweitig gesucht werden. Hierfür gibt es zum Beispiel Online-Marktplätze, auf denen Sie Ihre Praxisabgabe bewerben können. Beispiele hierfür sind blaudental oder der Praxismarkt von zm-online.

Je nachdem, ob sich Ihre Praxis in einem offenen oder geschlossenen Planungsbereich befindet, liegt der Bewerbungsprozess komplett in Ihrer Hand oder eben nur zum Teil. Was Sie in jedem Fall beeinflussen können, ist die Auswahl der Bewerber. Die letztendliche Entscheidung bei der Praxisabgabe als Zahnarzt liegt in geschlossenen Planungsbereichen jedoch bei dem Prüfungsausschuss der kassenzahnärztlichen Vereinigung. Sollten die von Ihnen empfohlenen Nachfolger vom Ausschuss abgelehnt werden, haben Sie jedoch Anspruch auf Entschädigung.

Wurde der Kaufvertrag unterschrieben und steht fest, wer Ihre Zahnarztpraxis übernehmen wird, müssen Sie zu guter Letzt alle betroffenen Personen informieren. Dazu zählen neben Ihren Patienten und Lieferanten auch Kooperationspartner, die Zahnärztekammer, die Berufsgenossenschaft, das Gesundheitsamt und das Versorgungswerk.

Fazit: eine gute Planung ist essenziell

Planen Sie Ihre Praxisabgabe als Zahnarzt längere Zeit voraus. Am besten nehmen Sie sich hierfür mindestens fünf Jahre Zeit. So haben Sie genügend Spielraum, um sämtliche Übergabeszenarien durchzugehen und die für Sie beste Lösung zu finden. Unausweichlich ist in diesem Zusammenhang auch das Hinzuziehen professioneller Hilfe – sei es aus juristischer, wirtschaftlicher oder steuerlicher Sicht.

Zusammengefasst sind hier noch einmal die wichtigsten Schritte für eine reibungslose Praxisabgabe:

  • eigene Erwartungen auflisten
  • Zeitplan erstellen
  • Wert und Verkaufspreis der Praxis ermitteln
  • Verträge prüfen
  • Praxis-Exposé erstellen
  • Nachbesetzungsverfahren einleiten (bei geschlossenem Planungsbereich)
  • Nachfolgersuche starten
  • Relevante Personen und Organisationen über Praxisabgabe informieren

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